Vorschriften und Gebührenordnung für Visa bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate
Anschrift der Konsularabteilung:
Botschaft der VAE in Berlin
Konsularabteilung
Hiroshimastraß3 18-20
10785 Berlin
Tel.: 030 – 516 51 – 6
Fax: 030 – 516 51 – 900
Webseite: www.vae-botschaft.de
Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 09:00 – 12:00 Uhr
Die Botschaft in Berlin, sowie das Konsulat in München stellen keine Visa aus.
Einreisevoraussetzungen für Geschäftsreisende bei einem Aufenthalt von unter 30 Tagen:
Deutsche Staatsbürger erhalten ihr Visum bei der Einreise. Hierfür sind die Einladung des Geschäftspartners und Rück- bzw. Weiterreisedokumente mitzuführen. Ein vorläufiger Reisepass wird bei der Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate akzeptiert. Der Pass muss jedoch mindestens noch 6 Monate gültig sein.
Einreisevoraussetzungen für Geschäftsreisende bei einem Aufenthalt von über 30 Tagen:
Für Geschäftsreisende mit einem geplanten Aufenthalt über 30 Tage muss der Reisende rechtzeitig vor Reiseantritt bei seinem (in VAE ansässigen Geschäftspartner) ein sog. Blattvisum beantragen. Der Geschäftspartner tritt in diesem Fall als Supporter (Visumsbefürworter) ein.
Geforderte Unterlagen fürs Blattvisum
- Kopie des vollständigen Reisepasses
- Ankunfts- und Abflugsdaten (mit Namen des Flughafens und der Fluggesellschaft)
Die Übermittlung der Unterlagen an den Geschäftspartner ist per FAX möglich. Ebenfalls wird das Blattvisum per Fax an den Reisenden übermittelt.