Vorschriften und Gebührenordnung für Visa bei der Botschaft der Tunesischen Republik
Anschrift der Konsularabteilung:
Botschaft der Tunesischen Republik
Konsularabteilung
Lindenallee 16
14050 Berlin
Tel 030-3 64 10 70
Deutsche Staatsangehörige:
- benötigen für die Einreise nach Tunesien für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum.
- Von den tunesischen Grenzbehörden wird der Einreisenachweis „Carte de visiteur non-résident“ ausgestellt und ist bei der Ausreise wieder vorzulegen.
Einreisevoraussetzungen:
- mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland. Hinweis: der deutsche „vorläufige Personalausweis“ wird nicht anerkannt
- bei der Einreise sind Hin- und Rückflugticket und die Bestätigung einer Hotelreservierung für die Dauer des Aufenthalts vorzulegen.
Nicht-deutsche Staatsangehörige
- visumfrei für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten sind auch die Staatsangehörigen der folgenden Länder:
EU-Länder, Österreich, Schweiz