Vorschriften und Gebührenordnung für Legalisierungen bei der Jordanischen Botschaft

Anschrift der Konsularabteilung:

Jordanische Botschaft
Heerstraße 201
13595 Berlin
Tel.: +49-30 – 36 99 60 – 0
Fax: +49-30 – 36 99 60 – 11
Webseite: www.jordanembassy.de

Öffnungszeiten der Botschaft: Mo. – Fr. 09:00 -15:00 Uhr
Öffnungszeiten zur Visaeinreichung und Legalisierung: Mo. – Fr. 09:00 -12:00 Uhr
Öffnungszeiten für die Herausgabe von Dokumenten: Mo. – Fr. 14:00 – 15:00 Uhr

Konsulatsgebühren

Einmalige Einreise (Gültigkeit 2 Monate)

37,50 EUR

 Unterlagen zur Beantragung eines Geschäftsvisums:

  1. vollständig, ausgefülltes Antragsformular
  2. ein aktuelles, farbiges Passbild
  3. original Reisepass (Restgültigkeit nach Ablauf des Visums 6 Monate)
  4. Firmenschreiben, gerichtet an das Konsulat
    1. Name, persönliche Daten des Reisenden
    2. Art, Dauer, Umfang der Reise
    3. Kostenübernahmeerklärung für den kompletten Aufenthalt
    4. Aufenthaltsort  in Jordanien (Hotel)
  1. Einladung des Geschäftspartners mit Angabe von Zeitraum und Grund der Reise, sowie der Daten des Reisenden

Wichtige Hinweise:

Ein Visum für mehrmalige Einreise muss vom Innenministerium in Jordanien genehmigt werden. Bei der Botschaft muss bei der Beantragung eines mehrmaligen Visums als Grund Nötigkeit angegeben werden.

In Deutschland lebende Ausländer müssen im Besitz eines Aufenthaltstitels sein.

Bürger der EU müssen eine Kopie der Meldebescheinigung vorlegen.

Die Visumsgebühr muss bei der Botschaft per Überweisung entrichtet werden:

Commerzbank  / Konto Nr. 405 196 49 04      / BLZ 120 800 00

Ausstellungsdauer:

4 – 5 Tage