Vorschriften und Gebührenordnung für Visa bei der Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien

Anschrift der Konsularabteilung:

Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien

Konsularische Abteilung
Görschstraße 45-46
13187 Berlin
Tel.: 030-43 73 -70
Fax 030-48 09 87 16

Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 9:00 – 13:00

Konsularbezirk : Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen

Algerisches General-Konsulat Bonn

Rheinalle 32-34
53173 Bonn Tel.: (-49)-(0)228-943760
Fax.:(-49)-(0)228-3698661

Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 9:00 – 14:00

Amtsbezirk: Nordrhein-Westfalen, Bremen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Thüringen und Bayern

Konsulatsgebühren

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Nationalität des Antragstellers und Dauer des Aufenthalts in Algerien.

Für Deutsche Staatsbürger sind die Gebühren wie folgt bemessen:

Für ein Visum mit einer Gültigkeit bis zu 90 Tagen.

60 €

Für ein Visum mit einer Gültigkeit von mehr als 90 Tagen.

100 €

Im Rahmen der gegenseitigen Gleichbehandlung, gilt für Französische, Italienische und Dänische Staatsbürger mit Aufenthalt in Deutschland eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 €.

Antragsteller aus anderen Staaten werden gebeten sich bei der Botschaft zu erkundigen: (Tel.  030 437370)

Wichtig: Die Visumsgebühren und die Bearbeitungsgebühr werden im Falle einer Ablehnung nicht zurück erstattet.

Unterlagen zur Beantragung eines Geschäftsvisums:

·                     Zwei Antragsformulare; lückenlos ausgefüllt, datiert und unterschrieben

·                     Zwei aktuelle identische Passfotos

·                     Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten

·                     Einladung des algerischen Geschäftpartners , Schreiben des Unternehmens (aus Algerien)                      oder Verpflichtungserklärung des einladenden Unternehmens in Algerien

·                     Internationale Versicherung (Krankheit, Krankenhausaufenthalt)

·                     Aktuelle Meldebescheinigung.

Wichtige Hinweise:

Unvollständige Visumanträge, falsche oder unvollständige Angaben haben zur Folge, dass der Antrag auf Erteilung eines Visums abgelehnt wird.

Die Einladungsschreiben müssen, in jedem Fall, dem Visumantrag beigefügt werden. Die an die Algerische Botschaft, nachträglich per Fax zugeschickte Einladungsschreiben werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Visumsgebühr ist bei der Botschaft in Bar zu entrichten (Einreichung über eine Visa Agentur möglich).

Ausstellungsdauer:

Nach Erhalt des vollständigen Visumsantrags beträgt die Dauer bis zur Ausstellung eines Visums 14 Arbeitstage.