Die Vereinigten Arabischen Emirate bieten für Start-ups, kleine und kleinste Unternehmen einen Steuererlass an. Dieser Unterstützung bezieht sich auf die Körperschaftssteuer und auf die Befolgungskosten und soll nicht nur bereits existierende Unternehmen unterstützen, sondern auch die Neugründung von Unternehmen fördern. Die Regelung wurde in Übereinstimmung mit Artikel 21 des Körperschaftssteuergesetzes erlassen, wonach der Steuerpflichtige so behandelt wird, als habe er in einem bestimmten Steuerzeitraum kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt, wenn die Einnahmen einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreiten.

Konkrete Bedingungen hat das Finanzministerium dazu festgelegt. Von der Kleinunternehmerregelung können alle Unternehmen Gebrauch machen, dessen Einnahmen bis zu 816.880 USD (3 Mio. DHS) im betreffenden und vergangenen Steuerzeitraum nicht überschreiten. Die Einnahmen werden auf Grundlage der in den VAE akzeptierten Rechnungslegungsstandards ermittelt. Die Einkommensschwelle gilt für Steuerzeiträume, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen, und wird nur noch für nachfolgende Steuerzeiträume gelten, die vor oder am 31. Dezember 2026 enden. Sollte ein Steuerpflichtiger die oben genannten Schwellenwerte überschreiten, so findet laut dem Finanzministerium die Kleinunternehmerregelung keine Anwendung mehr und die Steuererleichterung wird nicht gewährt.

Quelle:

Gulf Business