Beitragsberechnung
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Generalversammlung festgelegt. Der Jahresbetrag für eine Mitgliedschaft richtet sich nach der Umsatzgröße der Mitgliedsunternehmen.
Über 25 Mio. Euro p.a. | Euro 2.400,- |
Von 5 bis 25 Mio. Euro p.a. | Euro 1500,- |
Unter 5 Mio. Euro p.a. | Euro 1000,- |
Zahlungsweise
Der Beitrag ist jährlich und im Voraus zu entrichten. Er wird per Beitragsrechnung im I. Quartal des Jahres erhoben. Bei Neueintritt wird der Jahresbeitrag gegebenenfalls anteilig ab dem auf den Eintrittsmonat folgenden 1. eines Monats für die Restlaufzeit berechnet
Nutzung des Logos
Nach Entrichtung des Mitgliedsbeitrags sind die Vereinsmitglieder nach Absprache berechtigt, die Wort-Bild-Marke „Ghorfa Arab-German Chamber of Commerce and Industry“ zu nutzen.
Satzung
Die Satzung kann unter folgendem link eingesehen werden: Satzung