Vorschriften und Gebührenordnung für Legalisierungen bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate
Anschrift der Konsularabteilung:
Botschaft der VAE in Berlin
Konsularabteilung
Hiroshimastraß3 18-20
10785 Berlin
Tel.: 030 – 516 51 – 6
Fax: 030 – 516 51 – 900
Webseite: www.mofaic.gov.ae
Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 09:00 – 12:00 Uhr
Konsulatsgebühren:
ab 01.04.2017 gelten zu den Konsulatsgebühren neue Bestimmungen und Zahlungsmethode
Beachten Sie bitte Folgendes:
- Es gelten neue Gebührenordnung und Bearbeitungsverfahren über MoFA Online-Service
- Die Zahlungen erfolgen über MoFA Online-Service
- Dokumente werden erst nach erfolgreicher Online-Zahlung versandt.
- Die vorab gezahlten Gebühren auf dem Konto der Botschaft werden möglichst bald zurücküberweisen.
- Lesen Sie bitte genau die Hinweise auf dem Homepage des VAE Ministeriums für Auswärtiges und Internationale Zusammenarbeit, bevor Sie die zu legalisierenden Dokumente zur Botschaft senden.
- Zahlung mit Kreditkarte (keine EC-Karte) ist in der Botschaft möglich.
Bitte beachten:
- Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen werden nur gemeinsam legalisiert.
- Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen müssen zunächst von der Industrie- und Handelskammer (IHK) beglaubigt und anschließend von der Ghorfa Arab-German Chamber of Commerce and Industry e.V. geprüft und abgestempelt werden.
- Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen sind nach der Bearbeitung durch die Ghorfa, ONLINE über die Seite des Außenministeriums (Ministry of Foreign Affairs and International Cooperation, MOFAIC – Commercial Invoice Attestation (via eDAS)) beglaubigen zu lassen.
- Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen sind nach der Bearbeitung durch die Ghorfa ONLINE über die Seite des Außenministeriums (Ministry of Foreign Affairs and International Cooperation, MOFAIC – Commercial Invoice Attestation (via eDAS)) beglaubigen zu lassen.
- Alle anderen Dokumente müssen zusätzlich durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BFAA) beglaubigt sein.
Quelle: https://www.uae-embassy.de/consular-services#certificates-of-origin-commercial-invoic - Die Adresse des Empfängers muss auf allen Dokumenten ersichtlich sein.
- Eine Kopie von der Übersetzung des Originalzeugnisses muss bei der Ausstellungsstelle beglaubigt sein, und mit der Übersetzung des Zeugnisses vom Übersetzer zusammengefügt werden. Danach werden beide Dokumente vom Landgericht beglaubigt.
- Für die Botschaft zur Bearbeitung ist folgendes beizulegen:
• eine Kopie der Überweisung der Gebühren
• ein ausgefüllter Begleitbrief der Botschaft - Für die Rücksendung ausreichend frankierter und adressierter DIN A4 Rückumschlag beizulegen. Die Botschaft übernimmt keine Postkosten sowie die Kosten von Kurier-Sendungen und Kurier-Abholungen von Dokumenten.
- Bitte füllen Sie den Formbegleit-Brief aus und legen Sie ihn den Dokumenten bei, um die Bearbeitung zu erleichtern bzw. zu beschleunigen. Diesen Formbegleit-Brief finden Sie auf der Website der Botschaft als pdf-file.
Letzte Änderung: 04.09.2024