Vorschriften und Gebührenordnung für Legalisierungen bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate

Anschrift der Konsularabteilung:

Botschaft der VAE in Berlin

Konsularabteilung
Hiroshimastraß3 18-20
10785 Berlin

Tel.: 030 – 516 51 – 6
Fax: 030 – 516 51 – 900
Webseite: www.mofaic.gov.ae

Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 09:00 – 12:00 Uhr

Konsulatsgebühren:

ab 01.04.2017 gelten zu den Konsulatsgebühren neue Bestimmungen und Zahlungsmethode

Beachten Sie bitte Folgendes:

  • Es gelten neue Gebührenordnung und Bearbeitungsverfahren über MoFA Online-Service
  • Die Zahlungen erfolgen über MoFA Online-Service
  • Dokumente werden erst nach erfolgreicher Online-Zahlung versandt.
  • Die vorab gezahlten Gebühren auf dem Konto der Botschaft werden möglichst bald zurücküberweisen.
  • Lesen Sie bitte genau die Hinweise auf dem Homepage des VAE Ministeriums für Auswärtiges und Internationale Zusammenarbeit, bevor Sie die zu legalisierenden Dokumente zur Botschaft senden.
  • Zahlung mit Kreditkarte (keine EC-Karte) ist in der Botschaft möglich.

Bitte beachten:

  1. Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen werden nur gemeinsam legalisiert.
  2. Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen müssen zunächst von der Industrie- und Handelskammer (IHK) beglaubigt und anschließend von der Ghorfa Arab-German Chamber of Commerce and Industry e.V. geprüft und abgestempelt werden.
  3. Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen sind nach der Bearbeitung durch die Ghorfa, ONLINE über die Seite des Außenministeriums (Ministry of Foreign Affairs and International Cooperation, MOFAIC – Commercial Invoice Attestation (via eDAS)) beglaubigen zu lassen.
  4. Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen sind nach der Bearbeitung durch die Ghorfa ONLINE über die Seite des Außenministeriums (Ministry of Foreign Affairs and International Cooperation, MOFAIC – Commercial Invoice Attestation (via eDAS)) beglaubigen zu lassen.
  5. Alle anderen Dokumente müssen zusätzlich durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BFAA) beglaubigt sein.
    Quelle: https://www.uae-embassy.de/consular-services#certificates-of-origin-commercial-invoic
  6. Die Adresse des Empfängers muss auf allen Dokumenten ersichtlich sein.
  7. Eine Kopie von der Übersetzung des Originalzeugnisses muss bei der Ausstellungsstelle beglaubigt sein, und mit der Übersetzung des Zeugnisses vom Übersetzer zusammengefügt werden. Danach werden beide Dokumente vom Landgericht beglaubigt.
  8. Für die Botschaft zur Bearbeitung ist folgendes beizulegen:
    • eine Kopie der Überweisung der Gebühren
    • ein ausgefüllter Begleitbrief der Botschaft
  9. Für die Rücksendung ausreichend frankierter und adressierter DIN A4 Rückumschlag beizulegen. Die Botschaft übernimmt keine Postkosten sowie die Kosten von Kurier-Sendungen und Kurier-Abholungen von Dokumenten.
  10. Bitte füllen Sie den Formbegleit-Brief aus und legen Sie ihn den Dokumenten bei, um die Bearbeitung zu erleichtern bzw. zu beschleunigen. Diesen Formbegleit-Brief finden Sie auf der Website der Botschaft als pdf-file.

Letzte Änderung: 04.09.2024