Vorschriften und Gebührenordnung für Legalisierungen bei der Botschaft der Tunesischen Republik

Anschrift der Konsularabteilung:

Botschaft der Tunesischen Republik

Lindenallee 16

14050 Berlin

Tel.: 030- 308 206 73

Konsulatsgebühren:

66,00 €  je zu legalisierendem Dokument

Bitte beachten:

  1. Auf allen Dokumenten ist die Empfängeradresse in Tunesien anzugeben.
  2. Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und Packlisten werden von der zuständigen, örtlichen IHK vorbeglaubigt. Werden Materialien verwendet, die nicht aus dem Herstellerland sind, ist auch deren Ursprungsland anzugeben.
  3. Gesundheitszeugnisse, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate müssen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
  4. Alle urkundlichen Dokumente wie Agenturverträge (Agency Agreement), Vollmachten (Power of Attorney), Herstellererklärungen müssen vom örtlichen Notar und das zuständige Landgericht beglaubigt werden.
  5. Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht überbeglaubigt werden.
  6. Patentanmeldungen werden vom Patentamt beglaubigt.
  7. Von jeder eingereichten Dokumentenseite muss eine Kopie zum Verbleib im Konsulat beigefügt werden.

Die Konsularbezirksbindung:

·     Konsulat Berlin: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

·     Konsulat Bonn: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland

·     Konsulat Hamburg: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

·     Konsulat München: Baden-Württemberg, Bayern

Letzte Änderung: 14.07.2020