Vorschriften und Gebührenordnung für Legalisierungen bei der Botschaft der Tunesischen Republik
Anschrift der Konsularabteilung:
Botschaft der Tunesischen Republik
Lindenallee 16
14050 Berlin
Tel.: 030- 308 206 73
Konsulatsgebühren:
66,00 € je zu legalisierendem Dokument
Bitte beachten:
- Auf allen Dokumenten ist die Empfängeradresse in Tunesien anzugeben.
- Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und Packlisten werden von der zuständigen, örtlichen IHK vorbeglaubigt. Werden Materialien verwendet, die nicht aus dem Herstellerland sind, ist auch deren Ursprungsland anzugeben.
- Gesundheitszeugnisse, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate müssen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
- Alle urkundlichen Dokumente wie Agenturverträge (Agency Agreement), Vollmachten (Power of Attorney), Herstellererklärungen müssen vom örtlichen Notar und das zuständige Landgericht beglaubigt werden.
- Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht überbeglaubigt werden.
- Patentanmeldungen werden vom Patentamt beglaubigt.
- Von jeder eingereichten Dokumentenseite muss eine Kopie zum Verbleib im Konsulat beigefügt werden.
Die Konsularbezirksbindung:
· Konsulat Berlin: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
· Konsulat Bonn: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
· Konsulat Hamburg: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
· Konsulat München: Baden-Württemberg, Bayern
Letzte Änderung: 14.07.2020