Vorschriften und Gebührenordnung für Legalisierungen bei der Botschaft der Syrischen Arabischen Republik
(Gültig ab dem 01.01.2009)

Anschrift der Konsularabteilung:
Die Botschaft der Syrischen Arabischen Republik
Rauchstraße 25
10787 Berlin
Tel.: +49-30 – 50177-0
Fax: +49-30 – 50177-311
Webseite: www.syrianembassy.de

Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 09:00 – 12:00 Uhr

 

Konsulatsgebühren

 

Ursprungszeugnis, Unbedenklichkeits- und Beschaffenheitserklärungen
(gesundheitlich-hygienisch, landwirtschaftlich und chemisch)
95,- Euro
Handelszeugnisse, die einen Betrag ausweisen (Dokumente mit ausgewiesenem Geschäftswert) 185,- Euro
Höchster Rechnungsbetrag x 0,015 = X (Beträge auf den nächsten vollen 5,00 Euro aufrunden)  
Höchstgrenze der Gebühren für eine Handelsrechnung beträgt 9220,- Euro
Mindestgebühren für eine Handelsrechnung beträgt 185,- Euro

Bitte beachten:

  1. Rechnungen und Ursprungszeugnisse müssen den Namen des Herstellers und den Namen und die Adresse des Empfängers in Syrien aufweisen.
  2. Alle Dokumente und Handelsrechnungen müssen von den zuständigen deutschen Stellen (IHK) beglaubigt sein.
  3. Vor Einreichung der Dokumente bei der Ghorfa, müssen alle Handelsdokumente vom Bundesverwaltungsamt (BFAA) beglaubigt werden.
  4. Die Dokumente mit 2 Kopien + die Gebühren für die Botschaft in bar + Rückumschlag werden an die Ghorfa geschickt.

 

Letzte Änderung: 01.11.2024