Vorschriften und Gebührenordnung für Legalisierungen bei der Botschaft des Sultanats Oman
Anschrift der Konsularabteilung:
Botschaft des Sultanats Oman
Clayallee 82
14195 Berlin
Tel.: +49-30 – 810051 – 0
Fax: +49-30 – 810051 – 99
Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 09:30 – 12:30 Uhr
Konsulatsgebühren
Dokument | Original(€) | Kopie(€) |
Handelsrechnung bis 10.000,- USD | 250 | 125 |
Handelsrechnung von 10.001 -50.000,- USD | 350 | 175 |
Handelsrechnung von 50.001 -100.000,- USD | 500 | 250 |
Handelsrechnung über 100.000,- USD | 750 | 375 |
Ursprungszeugnis | 100 | 50 |
Gesundheitszeugnis | 150 | 150 |
Handelsvertrag/Trade Contract | 200 | 100 |
Handelsvollmacht | 300 | 150 |
Handelsregisterauszug | 150 | 150 |
Alle weiteren Handelserklärungen | 150 | 150 |
Bitte beachten:
- Bitte legen Sie eine Kopie von jedem Dokument zum Verbleib in der Konsularabteilung, einen Verrechnungscheck über den Gesamtlegalisierungsbetrag in Euro, eine Aufstellung über die Zusammensetzung des Gesamtbetrags des Schecks und einen frankierten und adressierten Rückumschlag bei.
- Die Dokumente müssen von der entsprechenden IHK (bzw. Landgericht) vorbeglaubigt sein.
- Im Feld Nr. 3 des UZ ist das Herstellerland bzw. sind die Länder genauestens anzugeben (z. B. Europäische Union ist nicht ausreichend).
- Auf der Rückseite jedes Ursprungszeugnisses ist folgende Klausel anzugeben: „We hereby declare that the mentioned merchandise is being exported on our own account. The goods are of pure German origin.“ (bitte beachten Sie: „merchandise“ für Ware, „foodstuff“ für Lebensmittel). Stammt die Ware aus mehreren Ländern, müssen die Länder in der Klausel entsprechend aufgezählt sein.
- Das Originaldokument soll als Solches gekennzeichnet sein und sich von der Kopie unterscheiden („Kopie“ – Stempel o.ä.).
- Die Beglaubigung durch die Ghorfa ist erforderlich.
- Die Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche.
Letzte Änderung: 02.12.2024