Vorschriften und Gebührenordnung für Legalisierungen bei der Botschaft des Sultanats Oman 

Anschrift der Konsularabteilung: 
Botschaft des Sultanats Oman 
Clayallee 82 
14195 Berlin 
Tel.: +49-30 – 810051 – 0 
Fax: +49-30 – 810051 – 99 

Bitte beachten (diese Vorschriften gelten ab 20.03.2025): 

  1. Die Prüfung und das Stempeln durch die Ghorfa ist erforderlich. 
  2. Verträge und Vollmachten sind durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzubeglaubigen. 
  3. Handelsregisterauszug ist vom Amtsgericht und Landgericht vorzubeglaubigen. 
  4. Für die Bescheinigung des Patentamtes genügt eine Beglaubigung durch das Patentamt. 
  5. Zertifikate und Herstellererklärungen sind durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzubeglaubigen. 
  6. Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen sind durch die IHK vorzubeglaubigen. 
  7. Im Feld Nr. 3 des Ursprungszeugnis ist das Herstellerland bzw. sind die Länder genauestens anzugeben (z. B. Europäische Union ist nicht ausreichend). 
  8. Auf der Rückseite jedes Ursprungszeugnisses ist folgende Klausel anzugeben: „We hereby declare that the mentioned merchandise is being exported on our own account. The goods are of pure German origin.“ (bitte beachten Sie: „merchandise“ für Ware, „foodstuff“ für Lebensmittel). Stammt die Ware aus mehreren Ländern, müssen die Länder in der Klausel entsprechend aufgezählt sein. 
  9. Das Originaldokument soll als Solches gekennzeichnet sein und sich von der Kopie unterscheiden („Kopie“ – Stempel o.ä.). 
  10. Alle Dokumente sind nach der Bearbeitung durch die Ghorfa, ONLINE über die Seite  https://omanpost.docswallet.com/Applicant/#/app/request   beglaubigen zu lassen.  der folgende Link zum Video erklärt den Prozess der Online-Legalisierung. https://www.youtube.com/watch?v=Qm3UsRo8uyQ 
  11. Den zu legalisierenden Dokumenten sind ein Anschreiben, ein frankierter und adressierter Rückumschlag beizulegen.