Vorschriften und Gebührenordnung für Legalisierungen bei der Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien
Anschrift der Konsularabteilung:
Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien
Koenigin- Luise-str 9
14195 Berlin
Tel.: 030- 206 58 83
Konsulatsgebühren:
Je Dokument | 31,50 € |
Bitte beachten:
- Auf allen Dokumenten ist die Empfängeradresse in Mauretanien anzugeben.
- Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und Packlisten werden von der zuständigen IHK vorbeglaubigt. Werden Materialien verwendet, die nicht aus dem Herstellerland sind, ist auch deren Ursprungsland anzugeben.
- Gesundheitszeugnisse, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate müssen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt sein.
- Alle urkundlichen Dokumente, wie zum Beispiel Agenturverträge (Agency Agreement), Vollmachten (Power of Attorney) oder Herstellererklärungen werden vom örtlichen Notar und vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt.
- Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht überbeglaubigt werden.
- Patentanmeldungen werden vom Patentamt beglaubigt.