Vorschriften und Gebührenordnung für Legalisierungen bei der Botschaft von Libyen
Anschrift der Konsularabteilung:
Botschaft von Libyen
Podbielskiallee 42
14195 Berlin
Germany
Tel.: +49 30-200596-49
Fax: +49 30 200 596 35
E-Mail: s.amari(at)libyanembassy.de
Webseite: http://libyanembassy.de/
Für die Ausfuhr nach Libyen sind in der Regel legalisierte Ursprungszeugnisse sowie Handelsrechnungen erforderlich.
Für die Legalisierung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Alle Dokumente müssen über die Ghorfa Arab-German Chamber of Commerce and Industry an die Botschaft von Libyen eingereicht werden (Firmen, die Ihre Dokumente über ein Service Büro einreichen, müssen einen Auftrag auf Firmenkopfbogen mitschicken, mit dem Vermerk, dass das Service Büro die Dokumente bei der Ghorfa Arab – German Chamber of Commerce and Industry einreichen soll).
-
originale amtliche ausgestellte Dokumente beglaubigen von einer der folgenden offiziellen Behörden:
• Bezirksregierung
• Regierungspräsidium
• Innenministerium
- Verträge und Vollmachten sind durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzubeglaubigen.
- Handelsregisterauszug ist vom Amtsgericht und Landgericht vorzubeglaubigen.
- Original des Ursprungszeugnisses
- Auf den Ursprungszeugnissen ist immer die Rechnungsnummer zu vermerken
- Auf den Rechnungen ist immer die Ursprungszeugnisnummer zu vermerken.
- Alle Seiten eines Dokuments sind mit einem amtlichen Eckstempel zu versehen.
- Auf der Rückseite des UZ ist vom Ausführer die nachstehend genannte Erklärung abzugeben und zu unterzeichnen. „We hereby declare that the goods are of pure national origin of the exporting country (Abweichend ist das Ursprungsland einzutragen) and that the goods are manufactured by …“ Diese Erkläung muss anschließend durch die IHK beglaubigt werden.
- Es werden immer nur die gleiche Anzahl an Originalen legalisiert. Z. B. 1 UZ + 1 Rechnung, 2 UZ + 2 Rechnungen u.s.w.
- An den Rechnungen ist immer eine Notiz zu befestigen, um was für eine Warenart es sich handelt.
- Die elektronische Beglaubigung der IHK wird akzeptiert, jedoch ist auf Rechnungen der Firmenstempel und die Unterschrift im Original einzutragen.
- Original der Rechnung (bei Fremdwährungen muss eine aktuelle Umrechnung beigefügt werden)
- Soll eine Rechnung mehrfach legalisiert werden, muss sie sich vom Original unterscheiden. Z.B Kopie-Stempel o.ä.
- Bei Exporten von Nahrungsmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Medikamenten muss ein Gesundheitszeugnis, Analysezertifikat bzw. CPP mit legalisiert werden.
- Zum Verbleib bei der Botschaft werden 1 gelbe Durchschrift des Ursprungszeugnisses und eine Kopie der Rechnung mit original IHK-Stempel benötigt. Für die Kopien werden keine Gebühren erhoben.
- Alle Unternehmen, die Waren nach Libyen ausführen und das Ursprungszeugnis und die Rechnung legalisieren wollen, müssen einen Nachweis über die Registrierung im ACI-System beifügen (Link zum ACI-System). Dies gilt insbesondere für Waren, die per Seefracht geliefert werden.
- Weitere Informationen finden Sie in WORD Datei oder in den Erklärungsvideos Link
- Für alle Dokumente außer dem Ursprungszeugnis und der Handelsrechnung ist eine notariell beglaubigte Abschrift (Kopie) zum Verbleib bei der Botschaft erforderlich
- Eine Übersetzung in die arabische Sprache ist nicht mehr notwendig.
- Anschreiben auf Firmenbogen in 3-facher Ausfertigung
Für die Rücksendung Ihrer Dokumente bitte einen frankierten /adressierten Rückumschlag beilegen.
Die Gebühren sind per Überweisung zu entrichten.
Bankverbindung:
Libysche Botschaft Berlin
Konto: 728443301
BLZ: 10070000
IBAN: DE20 100700 00 0728 4433 01
BIC: DEUTDEDBBER
Bei der Deutschen Bank
Verwendungszweck: Urkunden-Nr, Rechnungsnummer oder UZ- Nummer
Als Zahlungsnachweis werden ausschließlich Onlineausdrucke akzeptiert. Bitte in 3-facher Ausführung beilegen.
Sie setzen sich zusammen aus:
Botschaftsgebühren | |
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pro Original-Ursprungszeugnis pro Kopie | 36,00 Euro 18,00 Euro |
pro Original-Rechnung pro Kopie | 36,00 Euro zuzüglich 1/1000 des Rechnungsbetrages 18,00 Euro |
Alle weiteren Dokumente | 36,00 Euro |
Letzte Änderung: 28.10.2024