Vorschriften und Gebührenordnung für Legalisierungen bei der Jordanischen Botschaft

Anschrift der Konsularabteilung:
Jordanische Botschaft
Heerstraße 201
13595 Berlin
Tel.: +49-30 – 36 99 60 – 0
Fax: +49-30 – 36 99 60 – 11
Webseite: www.jordanembassy.de

Öffnungszeiten der Botschaft: Mo. – Fr. 09:00 -15:00 Uhr
Öffnungszeiten zur Visaeinreichung und Legalisierung: Mo. – Fr. 09:00 -12:00 Uhr
Öffnungszeiten für die Herausgabe von Dokumenten: Mo. – Fr. 14:00 – 15:00 Uhr

 

Konsulatsgebühren

Ursprungszeugnis und Handelsrechnung kostenfrei
Gesundheitszeugnisse und Packlisten kostenfrei
Handelszertifikate und Handelsvollmachten 47,25,- Euro
Handelsbilanzen, Erklärungen und Handelsdokumente 47,25,- Euro
Eidesstattliche Erklärung und Zusicherungen 47,25,- Euro

Bitte beachten:

  1. Alle Dokumente müssen vor der Legalisierung durch die jordanische Botschaft von den zuständigen deutschen Behörden entsprechend der Art des Dokuments beglaubigt werden:
    A
    . Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse und ähnliche Dokumente müssen vorab durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) beglaubigt werden. Diese müssen immer gemeinsam eingereicht werden. Die Legalisierung von nur einem dieser Dokumente ist ausgeschlossen. Handelsrechnungen dürfen keine Erklärungen, Bilanzen oder Zusicherungen beinhalten. Diese müssen separat vorgelegt werden, worauf Gebühren erhoben werden.
    B.
    Rechnungen und Ursprungszeugnissen von Lebensmitteln muss immer ein Gesundheitszeugnis beigefügt werden, welches von den hierfür zuständigen Behörden ausgestellt wird.
    C.
    Folgende Zeugnisse werden nur dann legalisiert, wenn sie vom Gesundheitsministerium des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt werden und vom Bundesverwaltungsamt endbeglaubigt sind: Gesundheitszeugnisse, Radioaktivitätsfreiheitszeugnis, Strahlungsfreiheitszeugnis, BSE-Zertifikate, Dioxin-Zertifikate, Veterinärzertifikate, Laborzeugnisse, Zeugnisse von Lebensmittelprodukten und Herstellererklärungen für Medikamente.
    D.
    Vollmachten für Firmen oder Rechtsanwälte in Jordanien müssen die vollständigen Daten beider Parteien beinhalten. Sie müssen vorab von einem Notar beglaubigt und vom zuständigen Landgericht und Bundesverwaltungsamt überbeglaubigt werden. Des Weiteren muss erkenntlich sein, dass die Vollmacht etc. ausschließlich für die Verwendung in Jordanien erteilt wird.
    E. Alle Dokumente, bis auf Ursprungszeugnis, Handelsrechnung und Packliste, müssen vom BFAA endbeglaubigt sein.
  2. Bitte reichen Sie die Dokumente nur im Original ein. Kopien werden nicht benötigt.
  3. Die Ghorfa muss jedes Handelsdokument vorab beglaubigen. Die Dokumente sind mit einem Nachweis der entrichteten Gebühr sowie einem frankierten Rückumschlag an die Ghorfa zu senden.
  4. Bitte fügen Sie den Dokumenten eine von der Bank gestempelte Durchschrift des Zahlungsbelegs oder einen Ausdruck über die Zahlungsanweisung online bei. Verrechnungsschecks und Bargeld werden nicht akzeptiert.
  5. Die Bezahlung der Gebühr erfolgt per Überweisung auf das Konto der Konsularabteilung der Botschaft:

    Bankverbindung:

    Commerzbank AG

    IBAN: DE84 1208 0000 4051 9649 03


    SWIFT-Code/BIC: DRESDEFF120


The Embassy would like to announce that commercial invoices, certificate of origins and bills of lading submitted to Jordanian Customs for clearance procedures do not require legalization by the Embassy. The customs clearance process can proceed without it. For further inquiries, please contact the relevant Jordanian customs authorities.

Die Botschaft weist darauf hin, dass Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse und Frachtdokumente , die dem jordanischen Zoll zur Zollabfertigung vorgelegt werden, keiner Beglaubigung durch die Botschaft bedürfen. Die Zollabfertigung kann ohne diese Beglaubigung erfolgen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen jordanischen Zollbehörden.

Letzte Änderung: 07.04.2025