Vorschriften und Gebührenordnung für Legalisierungen bei der Algerischen Botschaft
Anschrift der Konsularabteilung:
Berlin:
Botschaft der demokratischen Volksrepublik Algerien
Konsularabteilung
Görschstr. 45
13187 Berlin
Tel.: 030-43 737 – 0
Webseite: www.algerische-botschaft.de
E-mail: konsular@algerische-botschaft.de
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. : 09:00 – 13:00 Uhr
Frankfurt/Main:
Algerisches General-Konsulat
Friedrich-Ebert Anlage 32,
60325 Frankfurt/Main
Tel: 069 7060 950
Fax: 069 70 6095111
E-Mail: Algerisches_Generalkonsulat(at)t-online.de
Webseite: www.Konsulat-algerien.de
Öffnungszeiten: Mo.- Fr. : 09:00 – 14:00 Uhr
Bekanntmachung
Beim algerischen Generalkonsulat, Frankfurt ist die persönliche Anwesenheit für die Legalisierung von Handelsdokumenten erforderlich.
montags und mittwochs 10:00 Uhr – 14:00 Uhr
freitags 10:00 Uhr – 13:00 Uhr
Konsulatsgebühren:
Für jede Beglaubigung wird eine Kanzleigebühr von 60,00 €.(Berlin)
Der Antragsteller muss die Bearbeitungsgebühr unter Angabe des Überweisungsgrundes (z.B. Beglaubugung „Firmenname oder Name + Vorname“) auf folgendes Konto überweisen:
Algerische Botschaft in Berlin – Beglaubigung
IBAN: DE65 1004 0000 0267 4356 00
BIC COBADEFFXXX
Für jede Beglaubigung wird eine Kanzleigebühr von 60,00 € erhoben.(Frankfurt)
Bitte beachten:
1. Die Beglaubigung von Geschäftspapieren umfasst alle Urkunden und Dokumente, die für algerische Behörden bestimmt sind. Diese Dokumente müssen vorher von einer zuständigen deutschen Behörde, z.B. der Industrie und Handelskammer, einer örtlichen Behörde oder einem Gericht, wenn es sich um Übersetzungen handelt, beglaubigt worden sein.
2. Die Konsularbezirksbindung legt fest, welches Konsulat der Demokratischen Volksrepublik Algerien für die Endbeglaubigung zuständig.
· Konsulat Berlin: Dokumente aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen Anhalt und Schleswig Holstein.
· Konsulat Frankfurt: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen.
Letzte Änderung: 28.10.2024