Oman und Deutschland stehen bereits seit Jahrhunderten im Austausch. Seit Jahrzehnten hat das Sultanat bei uns mittlerweile als reizvolle Tourismusdestination einen guten Namen. Doch immer mehr wird das Land auch zu einem begehrten Ziel für Unternehmer und Investoren. Dazu tragen die wirtschaftsfreundliche, vorausschauende Politik der Regierung und die wirtschaftliche Dynamik ebenso bei wie die strategische Lage an der Schnittstelle von Golf und Pazifik.

Eine Geschäftserweiterung im Sultanat wird nicht selten wegen der exzellenten Perspektive mit Euphorie begonnen. Zu recht, Oman macht es seinen Geschäftspartnern leicht. Doch auch in diesem sympathischen Land ist es sinnvoll, den rechtlichen Rahmen, die wichtigsten regulatorischen Anforderungen und die Geschäftskultur vor Ort zu kennen und zu verstehen.

Ob Limited Liability Company (LLC), eine Single Person Company (SPC) oder eine Zweigniederlassung: Jede dieser Rechtsformen bietet gewisse Vorteile – je nach geschäftlicher Anforderung. Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, müssen die Unterschiede klar sein. Wir können hier nur erste Anstöße geben und konzentrieren uns dabei auf die Verfahren zur Gründung eines Unternehmens und zur Errichtung einer Zweigniederlassung im Oman.

Zulässigkeit der Rechtsform des Unternehmens und der Niederlassung

In vielen Branchen können ausländische Investoren 100 % des Unternehmens besitzen.

Eine Zweigniederlassung ist rechtlich keine eigenständige juristische Person, sondern ist der Muttergesellschaft in Deutschland direkt unterstellt. Sie bleibt also steuerlich und rechtlich eng mit der Muttergesellschaft verbunden.

Lizenzen und Genehmigungen

Alle Unternehmen, die in Oman tätig werden wollen, müssen beim Ministry of Commerce, Industry and Investment Promotion (MOCI) eine Geschäftslizenz beantragen.

Für die Zweigniederlassung sind je nach Art der Tätigkeit besondere Lizenzen erforderlich. Für einige Branchen (z. B. engineering, construction, consulting) gelten besondere Vorschriften.

Darüber hinaus ist häufig eine Foreign Capital Investment Law Licence (FCIL) erforderlich, die die Zuverlässigkeit ausländischer Investitionen bescheinigt.

Registrierung bei der Kammer (OCC) und Ministerium (MOCI)

Das Unternehmen muss auf der Oman Business Plattform des Ministry of Commerce, Industry and Investment Promotion registriert werden, um die Formalitäten erfüllen zu können und um die Gewerbeanmeldung zu erhalten.

Die Zweigniederlassung muss bei der Oman Chamber of Commerce and Industry (OCC) registriert sein, um offiziell im omanischen Handelsregister zu erscheinen. Erst dann sind Unternehmen rechtlich anerkannt und können am Geschäftsverkehr teilnehmen.

Steuerliche Rahmenbedingungen

Oman hat ein vergleichsweise einfaches Steuersystem.

Unternehmen und Zweigniederlassungen werden mit einem Körperschaftssteuersatz von 15 % besteuert, wobei jedoch branchenspezifische Sonderregelungen gelten können.

Die Mehrwertsteuer (VAT) beträgt 5 Prozent. Sonderwirtschaftszonen und Freizonen gewähren Steuerbefreiungen – wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Arbeitsrecht und Visum

Das omanische Arbeitsrecht schreibt vor, dass ein bestimmter Prozentsatz der Arbeitnehmer aus omanischen Staatsangehörigen bestehen muss (Omanisation Quota). Dieser Prozentsatz variiert je nach Branche.

Für ausländische Arbeitnehmer ist ein Arbeitsvisum erforderlich, das nur in Zusammenarbeit mit dem lokalen Partner beantragt werden kann.

Kapitalanforderungen

Im Prinzip gibt es keine Mindestkapitalanforderungen. Ein gewisser Betrag an Grundkapital sollte zur Deckung der Anfangskosten und für den laufenden Betrieb zur Verfügung stehen.

Es können sektorspezifische Kapitalanforderungen gelten, insbesondere wenn die Zweigniederlassung in Bereichen tätig ist, die eine starke finanzielle Basis erfordern (z. B. Bauwesen oder öffentliche Aufträge).

Bankkonto und Zahlungsverkehr

Die Eröffnung eines Bankkontos in Oman ist notwendig, um das Tagesgeschäft abwickeln zu können. Dies kann jedoch erst eröffnet werden, wenn die Registrierung und Lizenzierung bereits erfolgt sind.

Die Bank verlangt in der Regel Dokumente, die die Identität der Muttergesellschaft und der Vertreter in Oman bestätigen, sowie einen Nachweis über die Rechtmäßigkeit der Geschäftstätigkeit.

Die Regeln klingen einfach – und sind es im Prinzip auch. Ausländische Unternehmen, die mit der Kultur vor Ort und mit dem omanischen Rechtssystem nicht vertraut sind, stehen jedoch oft vor unerwarteten Herausforderungen. Deshalb ist eine Partnerschaft mit einer Anwaltskanzleien sehr angeraten. Hier sind wir gern behilflich: Von der Vertragsgestaltung über die Registrierung des Unternehmens bis hin zur Sicherstellung der Einhaltung der lokalen Gesetze.

von:

Maryam Mamozai, Rechtsanwältin, ist mit ihrer Kanzlei MMLegale seit vielen Jahren im internationalen Wirtschaftsverkehr tätig. Im Rahmen von deutsch-arabischen Beziehungen ist sie von Außenhandelsrecht über Fragen von Transport und Logistik und Eintreiben von Forderungen bis zu Vertragsgestaltung und -verhandlung aktiv.
https://www.mm-legale.de

Abdul Redha Haider Advocacy & Counsels ALC ist die lokale Partnerkanzlei von MML Legal in Oman. ALC mit Sitz im Herzen der Hauptstadt Muscat bietet mit einem erfahrenen Team von zweisprachigen und multinationalen Anwälten und Beratern umfassende Services für Unternehmen und Institutionen vor Ort in Oman.
http://alc-firm.com