1.    Die Ghorfa Arab-German Chamber of Commerce and Industry e.V. ist die Vertretung der arabischen Industrie- und Handelskammern in der Bundesrepublik Deutschland. Sie fördert die Kooperation zwischen den arabischen Ländern und der Bundesrepublik Deutschland auf den Gebieten von Handel, Industrie, Finanzen und Investitionen ebenso wie die Völkerverständigung. Zu politischen Fragestellungen nimmt sie keine Stellung. Die Ghorfa ist eine gemischte Kammer mit deutschen und arabischen Mitgliedern. Darunter sind eine Reihe deutscher Dax-Unternehmen genauso wie Mittelständler oder Kleinunternehmen. Das Präsidium besteht aus einer gleichen Anzahl von arabischen und deutschen Mitgliedern. Diese sind auf der Website www.ghorfa.de einsehbar ebenso wie die Satzung.

2.    Die Ghorfa Arab-German Chamber of Commerce and Industry e.V. organisiert Veranstaltungen, Delegationsreisen und interkulturelle Seminare. Sie veröffentlicht Publikationen und aktuelle Berichte aus der arabischen Welt und aus Deutschland und trägt damit zur Förderung der deutsch-arabischen Wirtschaftsbeziehungen bei. In diesem Zusammenhang arbeitet sie mit einer Vielzahl von deutschen Ministerien und deutschen Wirtschaftsorganisationen zusammen. Bei diesen Veranstaltungen treten regelmäßig hochrangige Vertreter der deutschen Politik und Wirtschaft auf.

3.    Neben allen diesen Aktivitäten wird die Ghorfa auch als Dienstleister für deutsche Unternehmen im Bereich der Legalisierung von Handelsdokumenten und Verträgen durch die arabischen Botschaften entsprechend der Vorschriften der einzelnen Staaten tätig. Die Entscheidung über das Erfordernis der Legalisierung ist ein Hoheitsrecht souveräner Staaten, die Ghorfa hat darauf keinen Einfluss.

4.    Bevor es überhaupt zu einer Legalisierung kommt, müssen deutsche Exporteure prüfen, ob eine Exportgenehmigung nach deutschem Außenwirtschaftsrecht einzuholen ist. In diesem Fall holen diese eine entsprechende Genehmigung deutscher Behörden ein. Damit entscheiden allein die deutschen Behörden, ob und wohin genehmigungspflichtige Waren  exportiert werden können. Die Ghorfa ist an dieser Entscheidung in keiner Weise beteiligt. Welche Waren importiert werden können, obliegt allein den staatlichen Behörden des Importlandes. Auch hierauf hat die Ghorfa keinen Einfluss. Die Legalisierung ist erforderlich, wo der jeweilige Importstaat dies vorschreibt. Dies ist grundsätzlich unabhängig von der Art des Produkts.

5.    Die Dienstleistung für Unternehmen im Bereich der Legalisierung von Handelsdokumenten und Verträgen durch die arabischen Botschaften, ausgeführt von gemischten Kammern ist jahrzehntelange Praxis und kein Sonderfall in Deutschland. Dies wird ebenso – seit Gründung der gemischten Kammern – in anderen europäischen Staaten, beispielsweise in Großbritannien, Frankreich, Österreich oder der Schweiz gehandhabt.

6.    Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass Ursprungszeugnisse keine Boykotterklärungen sind. Im internationalen Warenverkehr werden vielfältig neben Handelsrechnungen auch Ursprungszeugnisse erstellt und legalisiert. Diese geben Auskunft über die Herkunft eines Produktes. In Deutschland geschieht dies auf offiziellen EU Vordrucken, die bescheinigen, woher das Produkt stammt. Diese Ursprungszeugnisse werden ausgestellt durch die jeweilige deutsche Industrie- und Handelskammer und anschließend bestätigt wie andere Handelsdokumente auch.