Vorschriften und Gebührenordnung für Visa bei der Botschaft des Königreichs Marokko

Anschrift der Konsularabteilung:

   Botschaft des Königreichs Marokko

   Niederwallstr. 39

   10117 Berlin.

   Tel.: +49 30 206124-0.

   Fax: +49 30 206124-20.

   E-mail: kontakt@botschaft-marokko.de

Konsulatsgebühren:

Einfache Einreise

20 Euro

Zweifache Einreise

30 Euro

Unterlagen zur Beantragung eines Geschäftsvisums:

  1. ordnungsgemäß ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes Auskunftsformular
  2. ein noch mindestens 3 Monate gültiger Reisepass
  3. 3 Passfotos
  4. offizielles Einladungsschreiben einer Verwaltung, eines Unternehmens, einer Gesellschaft
  5. oder     einer Organisation in Marokko
  6. ein auf den Namen des Antragstellers lautender Dienstreiseauftrag des Arbeitgebers
  7. Kopie des Einreise- und Ausreisetickets
  8. Kopie der Hotelreservierung in Marokko
  9. Gebührenmarke (aktuelle Werte siehe oben)

Wichtige Hinweise:

Die marokkanische Gesetzgebung bezüglich der Einreise und des Aufenthalts von Ausländern in Marokko schreibt folgendes vor: „Jeder Ausländer, der nach Marokko reisen möchte, muss einen gültigen Reisepass oder ein gültiges Reisedokument bei sich führen, der bzw. das von jenem Staat ausgestellt ist, dessen er Staatsbürger ist, und der bzw. das vom marokkanischen Staat anerkannt ist.“

Staatsbürger folgender Länder sind von den Visumsformalitäten für die Einreise befreit:

Algerien, Argentinien, Australien, Bahrain, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Deutschland, Elfenbeinküste, Estland, Finnland, Frankreich und Monaco, Griechenland, Großbritannien, Guinea (Conakry), Hongkong (Aufenthalt nicht länger als 30 Tage), Indonesien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kongo(Brazzaville), Kroatien, Kuwait, Lettland, Libyen, Lichten- Stein, Litauen, Luxemburg, Mali, Malta, Mexiko, Niederlande, Niger,

Norwegen, Neuseeland, Österreich, Oman, Peru, Philippinen, Polen, Puerto Rico, Portugal, Rumänien, Russland, Saudi-Arabien, Spanien und Andorra, Schweden, Schweiz, Senegal, Singapur, Slowakei, Slowenien, Südkorea, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Venezuela, Zypern.

All jene ausländischen Staatsbürger, deren Land nicht in der vorangegangen Liste aufgeführt ist, unterliegen den Formalitäten der Verfahren für den Visumserhalt.

Die Ausstellung von Visa bleibt ein souveräner Akt. Die konsularische Abteilung kann einen abschlägigen Bescheid erteilen, ohne dem Antragsteller die Gründe für die Ablehnung darlegen zu müssen.