Vorschriften und Gebührenordnung für Legalisierungen bei der Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien

Anschrift der Konsularabteilung:

Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien

Koenigin- Luise-str 9
14195 Berlin

Tel.: 030- 206 58 83

Konsulatsgebühren:

Je Dokument

31,50 €

Bitte beachten:

  1. Auf allen Dokumenten ist die Empfängeradresse in Mauretanien anzugeben.
  2. Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und Packlisten werden von der zuständigen IHK vorbeglaubigt. Werden Materialien verwendet, die nicht aus dem Herstellerland sind, ist auch deren Ursprungsland anzugeben.
  3. Gesundheitszeugnisse, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate müssen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt sein.
  4. Alle urkundlichen Dokumente, wie zum Beispiel Agenturverträge (Agency Agreement), Vollmachten (Power of Attorney) oder Herstellererklärungen werden vom örtlichen Notar und vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt.
  5. Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht überbeglaubigt werden.
  6. Patentanmeldungen werden vom Patentamt beglaubigt.